Diese Hilfe kann durch die Erteilung einer Vorsorge-Vollmacht an einen nahestehenden Menschen geregelt werden. Fehlt diese, wird unter Umständen eine Betreuung nach dem Betreuungsgesetz erforderlich. Auch ein Familienmitglied kann ehrenamtlich eine Betreuung übernehmen. Immer häufiger wird aber mit dieser Aufgabe ein beruflicher Betreuer beauftragt, mit den dann notwendigen Aufgabenkreisen, wie z.B. Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung, Umgang mit Behörden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen als Berufsbetreuer*innen Betreuungen nach den Vorgaben des Betreuungsgesetzes.
Der Caritas-Betreuungsverein bietet darüber hinaus ehrenamtlichen Betreuer*innen Beratung und fachliche Unterstützung. Weitere Angebote sind Einführungskurse für ehrenamtliche Betreuer*innen und Interessierte sowie Vorträge und Beratungen zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.