Ein Insolvenzverfahren ist sinnvoll, wenn Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Gläubigern nicht mehr nachkommen können, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung droht.
Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, entweder die Zahlungsfähigkeit wieder herzustellen, oder die Situation geordnet abzuwickeln. Für Einzelpersonen ist dazu das Verbraucherinsolvenzverfahren durchzuführen. Mit der Restschuldbefreiung nach Ende der sogenannten Wohlverhaltensphase von 3 Jahren werden alle früheren, im Verfahren eingeschlossenen Schulden gelöscht und es wird eine Restschuldbefreiung erteilt. Ein neuer Anfang für ein Leben ohne Schulden wird möglich.
Die Insolvenzberatung des Caritasverbandes für den Landkreis Weilheim-Schongau umfasst nur das Verbraucherinsolvenzverfahren. Eine Beratung zur Regelinsolvenz oder Unternehmensinsolvenz ist nicht möglich.