Abhängig vom Hilfebedarf werden Klient*innen in ihrer Eigenverantwortlichkeit und Lebenskompetenz gestärkt.
Unsere Beratung ist unabhängig und kostenlos. Sie erfolgt in einem geschützten Rahmen und in persönlicher Atmosphäre.
Die Schuldner- und Insolvenzberatung des Caritasverbandes Weilheim-Schongau e.V. bietet jeden Montag von 10:00 bis 12:00 Uhr Kurzberatungen in der Geschäftsstelle Schmiedstraße 15, 82362 Weilheim an.
Abhängig vom Hilfebedarf werden Klient*innen in ihrer Eigenverantwortlichkeit und Lebenskompetenz gestärkt.
Unsere Beratung ist unabhängig und kostenlos. Sie erfolgt in einem geschützten Rahmen und in persönlicher Atmosphäre.
Ein Insolvenzverfahren ist sinnvoll, wenn Schuldner*innen ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Gläubigern nicht mehr nachkommen können, wenn Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung droht.
Ziel des Insolvenzverfahrens ist es, entweder die Zahlungsfähigkeit wieder herzustellen, oder die Situation geordnet abzuwickeln. Für Einzelpersonen ist dazu das Verbraucherinsolvenz-Verfahren durchzuführen. Mit der Restschuldbefreiung nach Ende der sogenannten Wohlverhaltensphase von 3 Jahren werden alle früheren, im Verfahren eingeschlossenen Schulden gelöscht und es wird eine Restschuldbefreiung erteilt. Ein neuer Anfang für ein Leben ohne Schulden wird möglich.
Die Insolvenzberatung des Caritasverbandes für den Landkreis Weilheim-Schongau umfasst nur das Verbraucherinsolvenz-Verfahren. Eine Beratung zur Regelinsolvenz oder Unternehmensinsolvenz ist nicht möglich.